Season’s Greetings 2011
Freitag, 23. Dezember 2011 11:07
Thema: Entrepeneurs, Fun, Investments, Know-how, Life, Startups, Technology, Venture Capital | Kommentare (0) | Autor: Olaf
Freitag, 23. Dezember 2011 11:07
Thema: Entrepeneurs, Fun, Investments, Know-how, Life, Startups, Technology, Venture Capital | Kommentare (0) | Autor: Olaf
Freitag, 23. Dezember 2011 11:05
Die Gründerszene hat mich nach meinem Jahresrückblick aus Sicht eines VCs gefragt. Hier kommen meine “2 cent”…
Grundsätzliches hat sich nicht geändert, jedoch ist das Thema Crowdfunding stärker diskutiert worden. Generell habe ich den Eindruck, dass die Business-Angels und Inkubatoren sich in den letzten Jahren stark weiter entwickelt haben. Ich finde es sehr gut, dass sich die Inkubatoren- und Business-Angels-Landschaft erweitert und nicht ausschließlich auf Berlin fokussiert. Es wird sicherlich spannend zu beobachten sein, wie die neu aufgestellten Inkubatoren agieren und welche Konzepte und Business-Cases sie unterstützen werden.
Von einem Trend möchte ich noch nicht sprechen: Wir werden sehen, ob sich Crowdfunding weiter entwickelt. Ich habe Bedenken hinsichtlich der Investitionssummen und der gesamten Metrik bei Folgefinanzierungen. Sehr wichtig ist, dass Business-Angels weiterhin aktiv bleiben, um die interessanten Startups zu unterstützen und anfangs zu finanzieren. Die meisten Business-Angels machen hierbei einen wirklich guten Job. Aber Achtung – es gibt auch “neue” Business-Angels, die a) viel zu wenig Kapital und b) weder ausreichende Erfahrungen als Unternehmer noch Erfahrungen als Business-Angel haben.
Mein Tipp an die Unternehmer: Macht Eure Hausaufgaben bei der Auswahl des richtigen Investors. Das gilt auch bei der Auswahl des richtigen Venture-Capitalisten. Ein richtiger Trend ist die Bildung von Investoren-Syndikaten aus nationalen und internationalen Venture-Capitalisten. Für ein Startup in Deutschland, welches kapitalintensiv ist und internationalisieren wird, ist ein solches Investoren-Syndikat sehr hilfreich.
Für mich war ein Highlight der Hype um Airbnb (www.airbnb.de) und die deutschen Copycats Wimdu (www.wimdu.com) und 9flats (www.9flats.com). Ist es nun ein stabiles und nachhaltiges Geschäftsmodell oder nicht? Wir werden sehen. Übertroffen wurde es natürlich von Amen (amenhq.com). Ich weiß nicht, ob Amen funktioniert, aber es war schon verwunderlich, dass ein Startup auf Grund populärer Investoren so viel Aufmerksamkeit erhält.
2011 war auch das Jahr sehr interessanter Exits. Die deutsche Startup-Szene braucht diese Exits, um zu beweisen, dass man in Deutschland große Unternehmen beziehungsweise Unternehmen mit einem großen Marktwert bauen kann. Drei Exits sind gute Beispiele hierfür:
Highlights unter den Neugründungen bereits nach einem Jahr auszumachen beziehungsweise einzelnen Unternehmen das Prädikat Highlight zu geben, ist schwierig. Ein Unternehmen finde ich aber besonders spannend. Es verbindet einen technologischen Ansatz mit einem Consumer-Case, der eine riesige Herausforderung darstellt. Es ist Doo.net (www.doo.net). Leider habe ich viel zu spät von diesem Unternehmen erfahren und hatte keine Chance, mir das Startup und das Team näher anzuschauen. @Jörg Binnenbrücker von DuMont Venture (www.dumontventure.de): Ich drücke Euch die Daumen.
Eine prägnante Veränderung bei den deutschen Investoren gab es in 2011 meiner Meinung nach nicht. Ob ein Investor ein Top- oder Flop-Investor ist, das entscheidet sich am Ende der Fund-Laufzeit. Es ist nicht entscheidend, wie viele Unternehmen ein Investor finanziert, sondern welche. Leider ist die Investorenlandschaft in Deutschland viel zu dünn besiedelt. Es gibt unter anderem zu wenig Venture-Capital, um die weiterhin zunehmenden interessanten Startups zu finanzieren. Aus diesem Grund drücke ich meinen Kollegen, die sich im Fundraising befinden, ganz kräftig die Daumen. Nur wenn ausreichend frisches Kapital vorhanden ist, funktioniert das gesamte Ecosystem.
Auch Ihr braucht mal Pause. Jeder muss seine Aggregate runterfahren. Weihnachten und Neujahr eignen sich dafür prima. Dann geht’s mit Vollgas ins neue Jahr.
Aus dem Bauch heraus: In den vergangenen Monaten gab es immer mal wieder Meldungen über atemberaubende Erstrundenfinanzierungen in zweistelliger und sogar dreistelliger Millionenhöhe. Liebe Gründer, lasst Euch nicht schocken – auch in der Startup- und Venture-Capital-Szene wird sicherlich manchmal lauter getrommelt, als die Musik wirklich spielt. Bei einigen Runden glaube ich nicht, dass so viel Geld geflossen ist. Oft wird nur ein Teil der Finanzierungssumme überwiesen. Weitere Tranchen sind dann von Milestones abhängig. Es gibt nur eine Handvoll Investoren, die 20 Millionen oder sogar 100 Millionen in eine A-Runde investieren, ohne zu wissen, ob das Modell valide ist. Diese Meldungen können eine “battle of material” sein, die andere Wettbewerber abschrecken soll.
Thema: Allgemein, Entrepeneurs, Investments, Startups, Technology, Venture Capital | Kommentare (0) | Autor: Olaf
Samstag, 10. Dezember 2011 18:31
Ein Term-Sheet beschreibt im Groben den späteren Inhalt der gesamten Finanzierungsverträge.
Nachdem ein VC mit dem Startup ein solches Term-Sheet verhandelt und abgestimmt hat, sollten die wesentlichen „Terms and Conditions“ geklärt sein. Ich präferiere hier ein ausführliches Term-Sheet, das ruhig ein paar Seiten lang sein kann. Wenn beiden Seiten möglichst alle entscheidenden Punkte diskutiert und fixiert haben, dann ist das Entwerfen der Finanzierungsverträge nur noch reine Durchführung. Ein zu kurzes Term-Sheet, das auf nur einer Seite spiegelstrichartig die Konditionen und Modalitäten skizziert, wird regelmäßig bei späteren Vertragsverhandlungen zu erneuten Diskussionen und damit zu unnötigen Hindernissen führen.
Erst prüfen – dann binden
Aus eigener Erfahrung als Unternehmer: Es gibt leider auch Investoren, die gern mal „schnell“ ein Term-Sheet herausgeben und unterschreiben, ohne sich zu 99 Prozent sicher zu sein, dass sie wirklich investieren wollen. Als Unternehmer sollte man daher erfragen und herausfinden, ob das Term-Sheet unterzeichnet wird, weil der Investor es ernst meint oder ob er sich den Deal lediglich über einen Exklusivitätszeitraum, der in einem Term-Sheet definiert wird, sichern möchte. Letzteres ist sehr lästig und eine reine Zeit- und Ressourcenverschwendung für den Unternehmer. Hier kann der Kontakt zu Unternehmen helfen, in die der VC bereits investiert hat. Auch Gespräche über den Ruf eines VC auf Gründerabenden und bei Veranstaltungen von Businessplan-Wettbewerben geben einen ersten Eindruck.
Für den Unternehmer und für den VC ist die Verhandlung eines Term-Sheets ein sehr wichtiger Schritt zum Investment. Hierbei zeigt sich, ob man sich auf gemeinsame Konditionen verständigen kann. Dabei geht es um mehr als nur um die Unternehmensbewertung und die Investitionssumme. Auch wenn es nach juristischem Kleinkram klingt, sind die folgenden Punkte enorm wichtig. Richtig diskutiert und formuliert verhindert ein solches Term-Sheet spätere Diskussionen und falsche Interpretationen bei der Erstellung der Finanzierungsverträge.
Elementare Inhalte des Term-Sheets
1. Am Anfang steht die Bewertung des Unternehmens (Preis pro Anteil). Dann muss man darüber einig werden, zu welchem Preis der Investor welchen Anteil übernehmen soll (Beteiligungsverhältnisse nach Investment, Höhe des Investments).
2. Es sollte geregelt sein, wer bei einem Exit (Verkauf des Unternehmens oder Börsengang) welche Rechte hat (z.B. Liquidationspräferenz).
3. Auch eine mögliche weitere Finanzierungsrunde mit einer geringeren Bewertung sollte gleich mit geplant werden. Investoren haben bei einer solchen „Down-Round“ ein Interesse daran, dass ihr proportionaler Anteil an der Gesellschaft gleich bleibt. Sie erhalten deshalb oft einen Verwässerungsschutz.
4. Investoren lassen sich zudem Vetorechte für wichtige Entscheidungen der Gesellschaft einräumen (z.B. Änderungen der Satzung, Bestellung von Geschäftsführeren etc.).
5. Investoren sind natürlich daran interessiert, dass die Inhaber und/oder Gründer dem Unternehmen verbunden bleiben. Deswegen verabredet man meist ein so genanntes Founders Vesting. Hier definiert man gemeinsam die Höhe der gebundenen und nicht frei verfügbaren Anteile der Gründer sowie den Zeitraum, nach dem die Anteile wieder frei zur Verfügung stehen, also etwa auf andere Personen übertragen bzw. veräußert werden können.
6. Auch ein Trade Sale, also der spätere Verkauf an ein anderes Unternehmen, sollte bereits diskutiert werden. Dazu gehören Regelungen zu den Vorerwerbsrechten. Hier geht der veräußerungswillige Gesellschafter die Verpflichtung ein, den anderen Gesellschaftern vor Abschluss eines Kaufvertrages mit einem Dritten die zu verkaufenden Anteile zum Kauf anzubieten. Damit verhindern die verbleibenden Gesellschafter, dass Anteile an unerwünschte Mitgesellschafter gelangen.
7. In eine ähnliche Richtung zielen die Mitveräußerungsrechte. Mit ihnen wird sichergestellt, dass vor allem die operativ tätigen Gesellschafter ihre Geschäftsanteile nicht vor den Finanzinvestoren verkaufen können. Meist verpflichten sich die Gesellschafter, die Anteile anderer Gesellschafter im Falle eines Verkaufs ihrer eigenen Anteile zu gleichen Konditionen mitzuverkaufen.
In bestimmten Situationen (z.B. beim Ausscheiden von für den Unternehmenserfolg wichtigen Gründern) möchte der Investor Mitnahmerechte ausüben, das bedeutet er möchte das Recht haben, seine Anteile zu verkaufen und die anderen Gesellschafter zum gemeinsamen Verkauf zu bewegen.
8. Auch über den Aufsichtsrat bzw. Beirat und dessen Besetzung sollte im Vorfeld gesprochen werden. In der Regel erhält der Investor einen Sitz im Aufsichtsrat bzw. Beirat.
9. Da Investoren am Geschäftsverlauf ein hohes Interesse haben, vereinbaren sie mit der Geschäftsführung zudem bestimmte Auskunftsrechte. Dazu gehören besonders vom Management regelmäßig zu liefernde Reports und Informationen.
10. Auch über die Konditionen und Inhalte der Anstellungs- und Managementverträge sollte man sich im Vorfeld bereits im Groben einig sein.
11. Geregelt werden müssen zudem die Zustimmungserfordernisse, also alle die Prozesse und Entscheidungen des Managements, für die es der Zustimmung des Beirats bzw. des Aufsichtsrats bedarf. Das kann ebenso Mitarbeiterverträge wie den Verkauf von Tochterunternehmen betreffen.
12. Die konkrete Verwendung der Investitionssumme gehört ebenfalls ins Term-Sheet. Also: Für was darf und soll das Investment operativ verwendet werden?
13. Vor allem für die Gründer wichtig ist das Thema Exklusivität: Über welchen Zeitraum räumt man dem ausgesuchten VC ein Exklusivrecht für das anstehende Investment ein?
14. Am Ende bleibt noch die Frage nach den Kosten für Anwälte, Notare, Registergerichte. Im Term-Sheet sollte geklärt sein, wer für welche Posten aufkommt bzw. nach welchem Schlüssel geteilt wird.
Schon wahr, es klingt nach Bürokratie. Aber je klarer eine solche Vereinbarung verfasst ist, desto schneller läuft in der Regel der weitere Prozess. Und darum geht es ja, damit das Unternehmen mit dem frischen Kapital möglichst bald erfolgreich arbeiten kann.
Thema: Entrepeneurs, Investments, Know-how, Startups, Venture Capital | Kommentare (1) | Autor: Olaf